Seit 2011 müssen Erzeuger und Beförderer gefährlicher Abfälle ihre Nachweisbelege digital unterzeichnen - mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die erforderliche Technik - Signaturkarte und Kartenleser - bietet das DGN als akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) an. Unsere Kartenpakete sind zu 100 Prozent kompatibel mit allen am Markt erhältlichen Softwarelösungen für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).

Vor mehr als vier Jahren hat das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in die deutsche Abfallentsorgung gehalten. Seither sind grundsätzlich alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten kraft Rechtsverordnung verpflichtet, ihre Nachweiserklärungen in elektronischer Form zu führen. Diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Das Verfahren in der Praxis
Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger müssen Begleit- und Übernahmescheine sowie Entsorgungsnachweise an einem PC mit Internetanschluss elektronisch ausfüllen, signieren und an die zuständigen Behörden übermitteln. Dies geschieht über ein zentrales Postfach, die so genannte Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS Abfall). Zunächst müssen sich die am Entsorgungsprozess Beteiligten bei der ZKS Abfall registrieren, um ein "virtuelles Postfach" (VPS) zu erhalten. Die ZKS übernimmt - zunächst kostenlos - die Verteilung der Dokumente an die Postfächer der Prozessbeteiligten. Die Dokumente sind sicher verschlüsselt und können jeweils nur durch den Datenversender und den Adressaten gelesen werden.
Diese Ausstattung benötigen Sie
Die Nachweise werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist. Hierzu erforderlich sind zum einen eine elektronische Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Beides erhalten Sie beim DGN. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem » Produktfinder.
Zum anderen benötigen Sie eine so genannte AWI-Software. Diese Software bildet die abfallwirtschaftlichen Prozesse ab und ist für das Erzeugen der Signaturen vonnöten. Die Kartenpakete des DGN sind zu 100 Prozent kompatibel mit allen am Markt erhältlichen eANV-Softwarelösungen. Eine Übersicht über die verschiedenen Anbieter bietet Ihnen unser » Produktfinder.
Elektronische Registerführung
Alle am Entsorgungsprozess Beteiligten sind zudem zu einer elektronischen Registerführung verpflichtet. Im diesem Register, welches das bisherige Nachweisbuch ersetzt, werden alle elektronischen Dokumente geführt und entsprechend den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
Alternative: dezentralen Abfallmanagementsysteme
Alternativ zur ZKS Abfall können am Entsorgungsprozess beteiligte Unternehmen auch eines der dezentralen Abfallmanagementsysteme nutzen. Diese erfüllen die Anforderungen des eANV und stellen zusätzliche Funktionen zum Abfallmanagement-Workflow bereit, sind jedoch kostenpflichtig. Für Unternehmen, die bereits eine eigene Abfallmanagement-Software haben, bieten diese Systeme den Vorzug, dass sie vollautomatisierte Prozesse und eine automatische Signatureinbindung unterstützen.
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